
Die Grundsteuer in Deutschland wurde reformiert und gilt seit dem 1. Januar 2025. Diese Reform betrifft alle Eigentümer von Grundstücken und Immobilien. Die Neuberechnung der Grundsteuer basiert auf aktualisierten Bewertungsverfahren, die je nach Bundesland variieren können. Einige Bundesländer haben von der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch gemacht und eigene Berechnungsmodelle eingeführt.
Die neue Grundsteuer wird durch Multiplikation des vom Finanzamt ermittelten Grundsteuermessbetrags mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde berechnet. Die genauen Hebesätze werden von den Gemeinden festgelegt und können zu unterschiedlichen Steuerbelastungen führen. In Niedersachsen beispielsweise erhalten Grundstückseigentümer von ihrer Kommune Grundsteuerbescheide für die ab 2025 neu zu zahlende Grundsteuer. Die neue Grundsteuer soll im Ergebnis aufkommensneutral sein, dennoch kann es zu individuellen Mehr- oder Minderbelastungen kommen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die neue Grundsteuer auf Mieter umgelegt werden kann, was zu höheren Wohnkosten führen könnte. Zudem haben bereits zahlreiche Eigentümer Einspruch gegen ihre Grundsteuerwert- und Messbescheide eingelegt, da sie die Neuberechnung für verfassungswidrig halten.
Für Immobilieneigentümer ist es ratsam, die erhaltenen Grundsteuerbescheide sorgfältig zu prüfen und bei Unklarheiten oder vermuteten Fehlern rechtzeitig Einspruch einzulegen. Zudem sollten sie die Entwicklungen in ihrem Bundesland und ihrer Kommune aufmerksam verfolgen, da die genauen Auswirkungen der Reform regional variieren können.
Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen hierzu zur Verfügung.
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