
Zum 1. Oktober 2024 tritt die überarbeitete Heizkostenverordnung (HeizkostenV) in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Wärmepumpen in Mehrfamilienhäusern: Die bisherige Ausnahme von der verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung entfällt. Vermieter sind nun verpflichtet, den individuellen Wärmeverbrauch ihrer Mieter genau zu erfassen und abzurechnen.
Wichtige Änderungen im Überblick:
✔ Pflicht zur Verbrauchserfassung – Auch für Gebäude mit Wärmepumpen muss der individuelle Verbrauch abgerechnet werden.
✔ Übergangsfrist bis 30. September 2025 – Bestehende Gebäude mit Wärmepumpen müssen bis zu diesem Datum geeignete Messgeräte installieren.
✔ Umlagefähige Kosten erweitert – Vermieter können nun auch den für Wärmepumpen genutzten Strom auf die Mieter umlegen.
Diese neuen Vorgaben erfordern Anpassungen in der Hausverwaltung und Immobilienverwaltung. Wir unterstützen Sie gerne bei der Umstellung auf die neue Heizkostenabrechnung, der Auswahl geeigneter Messtechnik und der transparenten Kostenverteilung.
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